"Der Prozess muss sein"

16. April 2009

Herr Cohn-Bendit, wie viel Gnade kann es für einen Gnadenlosen geben?
Es geht nicht um Gnade. Es geht um einen Prozess. Und dieser Prozess muss stattfinden. Die ganze Dimension der Gräuel, die dieser Mensch zu verantworten hat, muss gezeigt werden. Das ist man seinen Opfern schuldig. Dann wird ein Gericht entscheiden. Und zwar nicht über Gnade, sondern über Schuld oder Nichtschuld.

Halten Sie die Debatte für unangebracht, ob ein Mensch für solch ein Verfahren zu alt ist?
Ein Mensch ist nie zu alt, seine Taten oder sein Leiden zu verarbeiten. Die Opfer müssen ja auch damit fertig werden. Die können nicht sagen, ich bin jetzt zu alt, um darüber nachzudenken oder etwas zu empfinden. Diese Diskussion ist abstrus. Selbstverständlich muss man jeden während eines Verfahrens oder einer Haft menschlich behandeln. Aber erst mal ist es notwendig, dass ein Verfahren stattfindet gegen jemanden, der unglaublicher Taten beschuldigt wird.

Sie sind also für ein rechtsstaatliches Verfahren?
Ja. Er soll einen oder mehrere Verteidiger haben. Dann wird man sehen, welches Urteil es gibt. Dann wird man weitere Fragen klären. Ist er haftfähig, wie verhält er sich im Gefängnis?

Halten Sie es für denkbar, dass Ärzte Demjanjuk für nicht verhandlungsfähig erklären?
Dann ist es so. Wenn Mediziner schlüssig darlegen, dass ein Angeklagter nicht verhandlungsfähig ist, dann ist auch das Teil des Rechtsstaats. Der Anspruch auf ein Verfahren besteht unter Berücksichtigung aller rechtsstaatlichen Normen. Die Verhandlungsfähigkeit ist eine solche. Doch die muss erst einmal festgestellt werden. Das kann kein Journalist oder Angehöriger - und ich auch nicht.

Gelegentlich plädieren Sie und Ihre Partei, die Grünen, die rechtsstaatlichen Normen nicht so streng anzuwenden...
...ne, ne, ne, ne. Dieser Interpretation folge ich nicht. Ich bin für die konsequente Anwendung unserer rechtsstaatlichen Normen. Wenn jemand angeklagt wird, an einem Massenmord beteiligt zu sein, muss das rechtsstaatlich geprüft werden. Wenn ich fordere, dass ein RAF-Häftling nach 26 Jahren entlassen werden soll, dann geschieht das aufgrund rechtsstaatlicher Normen, die selbstverständlich geprüft werden müssen.

Interview: Andreas Schwarzkopf