EuGh setzt klare Grenzen für Handelspräferenzen für Israel

Pressemitteilung aus Brüssel, 26. Februar 2010

"Wir begrüßen das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Fall "Soda-Club". Das Urteil des EuGh richtet sich nicht gegen den Staat Israel. Vielmehr macht das Urteil deutlich, dass es aus rechtlicher Sicht einen klaren Unterschied zwischen Israel und den Gebieten gibt, die Israel unrechtmäßig beansprucht. Die bisherige Praxis, dass in den besetzten Gebieten von israelischen Firmen produzierte Güter beim Import in die EU von Handelspräferenzen profitieren, ist damit illegal und muss umgehend korrigiert werden. Für diese Gebiete gelten eben nicht die Begünstigungen, die Israel zu Recht erhält."

 

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