March 05, 2009

Gentechnik

In einem Brief an die Vorsitzenden der Fraktionen und an den Kommissionspräsidenten Barroso haben die Ko-Vorsitzenden der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, Daniel Cohn-Bendit und Monica Frassoni, ihre Besorgnis über die Versuche der Kommission zum Ausdruck gebracht, den Anbau von GVO-Pflanzen in der EU zu erzwingen. Die Grünen-Vorsitzenden wiesen auch die Behauptung der EU-Kommission zurück, dass dieses Vorgehen wegen einer Entscheidung des WTO-Schiedsgerichtes notwendig sei.

Cohn-Bendit und Frassoni drohen mit der Einbringung eines Misstrauensantrages gegen die Kommission (1), wenn diese nicht die Ratsentscheidungen vom vergangenen Dezember zu gentechnisch veränderten Kulturen respektiert und sich zu einer Reihe von Maßnahmen verpflichtet. Zu diesen Bedingungen zählt ein Moratorium für die Zulassung von neuen Gentechpflanzen, die nicht bestimmten Kriterien entsprechen.

Der Brief an die Fraktionsvorsitzenden und an den Kommissionspräsidenten mit den Forderungen finden sich im Anhang. Im Brief an Barroso erklären Cohn-Bendit und Frassoni:

"Wir sind höchst besorgt über die Art wie Sie versuchen, die Zulassung von höchst kontroversen gentechnisch veränderten Pflanzensorten in der EU zu erzwingen.

"Vergangenen Montag hat der Rat mit einer qualifizierten Mehrheit Ihren Vorschlag zurückgewiesen, das Anbauverbot für die Genmaissorte MON810 in Österreich und Ungarn aufzuheben. Schon bei zwei früheren Anlässen (2006 und 2007), bei denen Sie eine Aufhebung des Anbauverbots verlangten, haben Sie ähnliche Warnsignale von einer Mehrheit der Mitgliedsstaaten bekommen, die auf berechtigten Zweifeln an den Auswirkungen des Anbaus von Gentechpflanzen auf die Volksgesundheit, die Artenvielfalt und die Landwirtschaft beruhen."

"Anstatt diese Bedenken ernst zu nehmen, haben Sie entschieden, den Druck im Hinblick auf eine Förderung des Anbaus von Gentechpflanzen noch zu erhöhen - gegen den klaren Widerstand einer Mehrheit der BürgerInnen, gegen die Einwände der eigenen zuständigen Kommissare und gegen die ernsthaften Bedenken, die wiederholt von einer beträchtlichen Zahl von Umweltministern der Mitgliedsstaaten erhoben wurde."

Anmerkungen:

1) Für die Einbringung eines Misstrauensantrages sind die Unterschriften eines Zehntels der Europaabgeordneten nötig. Der Misstrauensantrag gilt als angenommen wenn zwei Drittel der abgegeben Stimmen und mehr als die Hälfte der aller Europaabgeordneten dafür stimmen (Artikel 100 der Geschäftsordnung des Parlaments)

Anhang:

letter_to_barroso_on_gmos.pdf

letter_to_the_presidents_of_political_groups_on_gmo's.pdf


Press Service of the Greens/EFA Group
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